Lexikon sprichwörtliches

"auf den grünen Zweig gekommen"

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auf den grünen Zweig gekommen

Vom Kerbholz auf den grünen Zweig gekommen

Robisch - Kerbholz

Im schlesischen Robotpatent vom 6. Juli 1771-Abschnitt III. wurde bestimmt dass jeder Robotverpflichtete (Robot ist das slawische Wort für Frondienst)  „ein wohl- gezeichnetes Kerbholz oder sogenanntes Robisch“ haben mußte. Auf diesem Kerbholz wurde vom Wirtschaftsbeamten des Gutshofes eine Kerbe für jeden geleisteten Frontag geschnitten. Für den Bauern war dies die Bestätigung dass er den Tag geleistet hatte, und er konnte sehen wieviele Tage er noch zu leisten hatten, denn dies war ebenfalls auf dem Kerbholz vermerkt (Länge, oder Marke). Für die Kerbhölzer wurde ein Fronregister geführt, und jeder Untertan der ein Haus hatte mußte ein Handbüchlein mit dem Verzeichnis der abgearbeiteten Robotschuldigkeiten besitzen.

Kerbholz und der sprichwörtliche grüne Zweig

In alten Kaufverträgen ließt man oft das jemand noch eine gewisse Menge Taler auf dem Kerbholz hatte. Auch hier wurde das Kerbholz als Maß verwendet, um ohne Schriftkundigkeit Schulden dokumentieren zu können. Der Kaufvertrag lag in der Gemeindelade, und der schriftunkundige Käufer erhilet vom Gutsamt ein Brettchen (das Kerbholz) auf dem für jeden schuldigen Taler eine Kerbe gemacht worden war. Wenn in der Gemeinde Gerichtstag (Jahresgeding) gehalten wurde, schnitt der Verwalter soviele Kerben weg, als der Schuldner an Talern zurückbezahlt hatte. Waren alle Schulden bezahlt, verbrannte man das Kerbholz, und der schuldenfreie Bauer erhielt einen grünen Zweig den er am Hoftor befestigen durfte – er war als schuldenfrei, und somit auf den grünen Zweig gekommen.


 

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