Lexikon
Wirtschafter, Haushälter
Zum Durchsuchen dieser Seite drücken Sie bitte STRG+F.
Beachten sie auch die anderen Artikel im Lexikon
zurück zum Index des Genealogie Lexikons
Wenn Ihnen diese Seiten gefallen, und Sie einen kleinen Beitrag zur Finanzierung der Erweiterung leisten wollen, bitte hier klicken
Wirtschafter
Als Wirtschafter bezeichnet man einen Angestellten, der eine Wirtschaft (also jede Form einer Wirtschaftlichen Einrichtung, wie z.B. Bauerhof, Gasthaus, Mühle, usw.) führte. Das besondere Kennzeichen ist, dass dieser Mensch die Wirtschaft nicht selbst besaß, sonder als Angestellter des Besitzers den Besitz verwaltete. Andere Bezeichnugnen sind Verwalter, Haushälter, oder Haushälterin. Auch Hauswirtschafter bzw. Hauswirtin, oder Hauswirtschafterin waren gebräuchliche Bezeichnugnen.







